Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt.
Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt auch zum Führen von Fahrzeugen der Führerscheinklassen A1 und AM.